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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Codierung, Programmierung, Diagnose, Schlüsselservice, Steuergeräte-Service, Nachrüstung und Import-Umrüstung.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die Eugen Loge (LOGETECH, Villingen-Schwenningen) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern erbringt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern dem nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website von LOGETECH stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage. Nach Eingang einer Anfrage (z. B. über das Anfrage-Formular, per E-Mail oder telefonisch) erstellen wir ein verbindliches individuelles Angebot — in der Regel nach Prüfung der Fahrzeug-Identifikations-Nummer (VIN). Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot ausdrücklich annimmt (z. B. per E-Mail-Bestätigung) oder den Termin wahrnimmt.

§ 3 Leistungsumfang

Je nach vereinbarter Leistung handelt es sich um einen Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) oder einen Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB). Bei konkret vereinbarten Codierungen, Programmierungen, Instandsetzungen, Nachrüstungen oder Anlernarbeiten ist grundsätzlich das im Angebot beschriebene Ergebnis geschuldet (Werkvertrag).

Bei Diagnose, Fehlersuche, Remote-Support, Werkstatt-Support und Beratungsleistungen schulden wir eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten Reparatur- oder Fehlerbeseitigungserfolg, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde (Dienstvertrag).

Nicht geschuldet sind:

  • Mechanische Reparaturen am Fahrzeug im Sinne des Handwerks „Kraftfahrzeugtechniker“ (Anlage A Nr. 20 HwO).
  • Arbeiten an sicherheitsrelevanten Bauteilen (Bremsen, Lenkung, Airbag, Fahrwerk).
  • Inspektionen, Wartungen, Ölwechsel, HU-Vorbereitungen oder TÜV-Service.
  • Eine straßenverkehrsrechtliche Eintragung von Tuning-Maßnahmen (§ 21 StVZO) — diese liegt in der Verantwortung des Halters.

§ 4 Vergütung

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, beträgt der Stundensatz für Dienstleistungen 100 € netto / h. Die Abrechnung erfolgt nach jeder angefangenen Viertelstunde.

Gegenüber Verbrauchern werden Preise nach § 3 PAngV als Gesamtpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die Vergütung ist mit Erteilung der Rechnung fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich ist und über eine ausreichende Bordspannung verfügt (mindestens 12,4 V). Bei Remote-Sitzungen stellt der Kunde eine funktionierende Internet-Verbindung am Fahrzeug bereit.

Der Kunde versichert, dass er Eigentümer des Fahrzeugs ist oder die Zustimmung des Eigentümers zu den Arbeiten besitzt.

§ 6 Backup und Datenrechte

Vor Eingriffen in Steuergeräte sichern wir, soweit technisch möglich und für den Auftrag erforderlich, verfügbare Codier-, Diagnose-, Projekt- oder Konfigurationsdaten der betroffenen Steuergeräte. Ein vollständiges Backup aller Steuergeräte oder eine vollständige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands kann nicht garantiert werden.

Wir übernehmen keine Garantie für die Wiederherstellbarkeit von Daten oder Konfigurationen, die durch Hersteller-Updates, Tausch von Komponenten oder Software-Änderungen verloren gehen.

Erstellte Sicherungen verbleiben für maximal 90 Tage nach Auftragsabschluss bei uns, danach werden sie gelöscht.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Details und Muster-Widerrufsformular siehe Widerrufsbelehrung.

§ 7.1 Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständig erbrachter Leistung

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Dienstleistungs-Verträgen, wenn der Unternehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, kann er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 357a Abs. 2 BGB).

§ 8 Mängelansprüche

Bei mangelhafter Werkleistung kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie unmöglich oder wird sie verweigert, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre ab Abnahme bei Verbrauchern und 1 Jahr bei Unternehmern, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Haftungsausschluss

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer gegebenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Soweit gesetzlich zulässig, haften wir nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn, sofern diese nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

Ausgeschlossen ist darüber hinaus die Haftung für:

  • Daten- oder Konfigurationsverluste in Steuergeräten infolge späterer Hersteller-Updates oder Eingriffe Dritter.
  • Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Eingriffe Dritter nach unserer Leistung entstehen.

Für die straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit, Eintragungspflicht und Nutzung von Software-Anpassungen im öffentlichen Straßenverkehr ist der Fahrzeughalter verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich als straßenzugelassen angeboten wurden. Änderungen, die eine Eintragung, Genehmigung oder Einzelabnahme nach § 21 StVZO erfordern, dürfen im öffentlichen Straßenverkehr erst nach entsprechender Freigabe genutzt werden.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Datenschutzerklärung.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Villingen-Schwenningen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

stand · 2026-05-26